Herzlich Willkommen in der Herz-Jesu-Gemeinde Nattheim |
Informationen von A bis Z :
Beerdigung
Bei einem Todesfall in der Familie wenden Sie sich am
besten zuerst an Ihr Bestattungsunternehmen. Der
Bestatter wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Wenn Sie ein kirchliches Begräbnis oder eine kirchliche
Aussegnungsfeier wünschen, teilen Sie dies dem Bestatter
mit. Der Bestatter wird dann das Pfarrbüro informieren
und den Termin für die Beerdigung festlegen. Sie
erhalten dann einen Anruf vom Pfarrer oder der
Gemeindereferentin, so dass ein Termin für das
Trauergespräch vereinbart werden kann. In diesem
Gespräch wird die Gestaltung der Trauerfeier und der
Beerdigung genau besprochen. Ihre Wünsche werden gerne
berücksichtigt.
Die Zuständigkeit für Trauerfälle ist in unserer
Gemeinde zwischen Pfarrer Bernd Hensinger und
Gemeindereferentin Marianne Banner aufgeteilt. Wer die
Beerdigung hält, wird Ihnen vom Pfarramt mitgeteilt.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, wird in der Regel
nicht kirchlich bestattet, sondern auf Wunsch durch einen
freien Trauerredner. Beichte
vgl. Sakrament der Versöhnung Bescheinigungen
Taufbescheinigungen, Firmbescheinigungen, Bescheinigungen
über Ihr ehrenamtliches Engagement in der
Kirchengemeinde, etc. erhalten Sie im Pfarrbüro zu den
bekannten Öffnungszeiten. Bischof
Sproll Haus
Gemeindemitglieder haben die Möglichkeit, den Saal
des Bischof Sproll Hauses für private Festlichkeiten zu
mieten. Jedoch haben Gemeindeveranstaltungen Vorrang vor
privaten Festen.
Die Kosten und Bedingungen für die Miete des Bischof
Sproll Hauses können Sie im Pfarrbüro erfragen.
Von März 2012 bis April 2013 bleibt das
Bischof-Sproll-Haus wegen Renovierung geschlossen! Erstkommunion
Kinder im Alter von 9 Jahren (Grundschul-Klasse 3) werden
vom Pfarrer und der Gemeindereferentin zur Vorbereitung
auf die Erstkommunion eingeladen. Diese Vorbereitung
beginnt jedes Jahr im Herbst.
Die Erstkommunion wird jährlich am dritten Sonntag
nach Ostern gefeiert. Die Teilnahme an der Vorbereitung
ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Kommunion.
Die Erstkommunion ist, wie der Name schon sagt, der erste
Empfang der Kommunion, des Leibes Christi. Wer
Erstkommunion feiert, ist von da an immer zum Empfang der
Kommunion eingeladen. Die regelmäßige Teilnahme an den
Gemeindegottesdiensten schon vor der Erstkommunion,
insbesondere aber auch nach der Erstkommunion, ist
selbstverständlich.
Zur Bedeutung der Kommunion vgl. auch unter Eucharistie. Ehe
Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein
Sakrament und damit etwas Heiliges. Die katholische
Kirche ist bestrebt, den heiligen Bund der Ehe zu
schützen.
Die Ehe ist auf Lebenszeit gültig und kann nicht
aufgelöst werden. Auch eine durch den Staat geschiedene
Ehe besteht vor der Kirche weiter, bis einer der
Ehepartner stirbt.
Kirchliche Trauungen finden i.d.R. samstags statt,
können nach Absprache aber auch an anderen Wochentagen
stattfinden. Wenn Sie
kirchlich heiraten wollen, ist es ratsam, sehr
frühzeitig wegen des Trautermins im Pfarrbüro
anzufragen.
Zur Vorbereitung auf die kirchliche Eheschließung ist
ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer notwendig. Eucharistie
Die
Eucharistie gilt als Quelle und Gipfel des
christlichen Glaubens. In der Eucharistie feiern
wir
das Gedächtnis des letzten Abendmahls, das Jesus Christus
am Abend vor seinem Leiden mit seinen Jüngern gehalten
hat. Dabei ist Christus selber in Leib und Blut mitten
unter uns gegenwärtig. Die
sonntägliche Eucharistiefeier ist das Herzstück jeder
Kirchengemeinde. Die vielfältigen Gruppen der Gemeinde
kommen hier zum gemeinsamen Herrenmahl zusammen. In der
Herz Jesu Kirche wird sonntags um 10.30 Uhr und 14-tägig
donnerstags um 9.00 Uhr Eucharistie gefeiert. In St.
Josef in Oggenhausen ist samstags um 18.30 Uhr und
14-tägig dienstags um 9.30 Uhr Eucharistie. Nähere
Angaben zu den Gottesdienstzeiten finden Sie unter Aktuelles.
Firmung
Die Firmung ist das Sakrament des Hl. Geistes.
Sie wird i.d.R. im Jugendalter empfangen (im Alter von
14-15 Jahren), kann aber auch erst später empfangen
werden. Die Firmung gilt als die Vollendung der Taufe,
v.a. wenn die Taufe im Kindesalter empfangen wurde.
Der/Die Jugendliche spricht ein durch die christliche
Erziehung gereiftes Ja zu Christus und zur Kirche. Bei
der Firmung empfängt der/die Jugendliche die Kraft des
Hl. Geistes, die hilft, das Leben aus dem christlichen
Glauben zu gestalten.
In Nattheim wird die Firmung alle zwei Jahre durch
einen Vertreter des Bischofs gespendet. Der Firmung geht
eine längere Zeit der Vorbereitung voraus. Der nächste
Firmtermin wird voraussichtlich im Sommer 2013 sein.
Jugendliche, die regelmäßig an den Gottesdiensten
teilnehmen, werden rechtzeitig vom Pfarrer zur
Firmvorbereitung eingeladen. Kirchenaustritt
Vor einem geplanten Austritt aus der katholischen
Kirche ist es dringend ratsam, das Gespräch mit dem
Pfarrer zu suchen. Wenn ein
Katholik ohne vorherige Rücksprache mit dem Pfarrer vor
dem Standesamt den Austritt aus der Kirche erklärt,
gehen wir automatisch davon aus, dass der Grund des
Austritts der ist, dass der Betreffende vom Glauben an
Christus abgefallen ist.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, verliert damit
sämtliche Rechte, die er als Christ gehabt hat: Er/Sie
kann nicht mehr an den Sakramenten teilnehmen (z.B.
Empfang der Kommunion), er/sie kann kein Patenamt bei
einer Taufe oder Firmung übernehmen. Wer aus der Kirche
austritt, verzichtet auch auf ein kirchliches Begräbnis.
Das Pfarramt wird über einen Kirchenaustritt durch
Mitteilung vom Standesamt informiert. Der/Die Betreffende
erhält dann vom Pfarrer einen Brief, in dem die Folgen
des Austritts genau erläutert werden. Wer auf diesen
Brief nicht reagiert, akzeptiert damit automatisch die
Konsequenzen des Austritts.
Bitte informieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen
über einen Kirchenaustritt!!! Kircheneintritt
Wenn ein Ungetaufter in die katholische Kirche
aufgenommen werden möchte, dann geschieht das durch die
Taufe (siehe unter Taufe).
Will ein getaufter Christ, der z.B. zur evangelischen
Kirche gehört, zur katholischen Kirche konvertieren,
muss er zuerst aus seiner bisherigen Kirche austreten
(vor dem Standesamt) und dann formal beim Bischof der
Diözese Rottenburg-Stuttgart die Aufnahme in die
katholische Kirche erbitten. Der Bischof erteilt dann dem
Ortspfarrer den Auftrag, den Kircheneintritt in einer
kleinen Feier vorzunehmen. Gegebenenfalls bereitet sich
der/die Betreffende auf die Aufnahme in die katholische
Kirche über einen längeren Zeitraum vor.
Für jemanden, der aus der katholischen Kirche
ausgetreten ist und wieder aufgenommen werden möchte,
gilt dasselbe wie für getaufte Christen anderer
Konfession.
In jedem Fall ist ein persönliches Gespräch mit dem
Pfarrer notwendig, in dem alle Fragen angesprochen und
geklärt werden können. Krankenkommunion
Gemeindemitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr an den Gottesdiensten der Gemeinde teilnehmen
können, haben die Möglichkeit, zu Hause die heilige
Kommunion zu empfangen. 1x
monatlich wird dann die Kommunion von einer
ehrenamtlichen Kommunionhelferin oder vom Pfarrer im
Rahmen einer häuslichen Kommunionfeier gereicht.
Bitte zögern Sie nicht, diesen Dienst für sich
selbst oder für Ihre Angehörigen im Pfarrbüro
anzufragen. Krankensalbung
Die Krankensalbung, früher auch letzte Ölung
genannt, ist ein Sakrament, das zur Stärkung des
Christen in der Krankheit vorgesehen ist. Es ist
keineswegs nur für Sterbende gedacht, sondern für jeden
gläubigen Menschen, der sich in der Not der Krankheit
und Gebrechlichkeit Gottes Kraft zusprechen lassen
möchte.
Einmal im Jahr, in der Fastenzeit, findet im Bischof
Sproll Haus in Nattheim ein Krankensalbungsgottes-dienst
statt, zu dem alle älteren und kranken
Gemeindemitglieder eingeladen sind.
Darüber hinaus gibt es jederzeit die Möglichkeit, die
Krankensalbung zu Hause zu empfangen. Der Pfarrer feiert
dann mit dem Patienten im Krankenzimmer das Sakrament der
Krankensalbung.
Bei schwer kranken und sterbenden Patienten ist es
dringend ratsam, den Pfarrer rechtzeitig zu holen, am
besten, so lange der Patient noch bewusst mitbeten kann. Sollte der
Pfarrer erst nach dem Tod des Patienten eintreffen, wird
die Krankensalbung nicht mehr gespendet, sondern es
werden die Scheidegebete gesprochen. Für das Seelenheil
des/der Verstorbenen ist das keine Katastrophe. Gott, der
Herr, weiß um jeden Menschen und schenkt ihm seine
Gnade. Letzte Ölung
vgl.
Krankensalbung Paten
Die Taufe von Kindern setzt voraus, dass die Kinder
im christlichen Glauben erzogen werden. Dies ist
zunächst Aufgabe der Eltern. Taufpaten haben die
Aufgabe, die Eltern in der christlichen Erziehung des
Kindes zu unterstützen. Daher ist es erforderlich, dass
der Pate / die Patin selber im Glauben verwurzelt ist.
Der Pate / Die Patin muss in der katholischen Kirche
getauft und gefirmt sein. In der Regel sind es bei der
Taufe zwei Paten. Sie werden im Taufbuch mit eingetragen.
Die Patenschaft gilt auf Lebenszeit.
Auch bei der Erwachsenentaufe ist es sinnvoll, einen
Paten oder eine Patin zu benennen, der die Funktion eines
Begleiters im Glauben übernimmt.
Auch bei der Firmung ist es üblich, einen Paten oder
eine Patin zu benennen. Das kann einer der Taufpaten sein
oder aber ein anderer Pate / Patin.
Nach Absprache mit dem Pfarrer kann ggf. auch ein
evangelischer Pate akzeptiert werden. Wer jedoch aus der
Kirche ausgetreten ist, kann weder Taufpate noch Firmpate
werden. Sakramente
Die katholische Kirche kennt 7 Sakramente: die Taufe,
die Eucharistie, die Buße (Sakrament der Versöhnung),
die Firmung, die Ehe, die Priesterweihe und die
Krankensalbung. Sie finden in dieser Aufstellung
Informationen unter dem jeweiligen Stichwort. Sakrament der
Unsere Welt ist gezeichnet von Schuld und Sünde. Versöhnung
Jeder Mensch ist davon betroffen. So sehr wir uns
auch bemühen, es gelingt uns nicht, ein Leben ohne
Fehler zu führen. Christus hat uns Barmherzigkeit und
Vergebung der Sünden zugesagt.
So gehört es zu den selbstverständlichen Vollzügen
eines katholischen Christen, sich immer wieder Vergebung
von Gott schenken zu lassen.
Dazu gibt es verschiedene Formen:
Bußgottesdienst:
Zweimal im Jahr, in der Adventszeit und in der
Fastenzeit, feiert die Gemeinde einen Bußgottesdienst,
in dem es ganz allgemein darum geht, das eigene Gewissen
zu erforschen und die eigene Schuld im Gebet vor Gott zu
tragen und ihn um Vergebung zu bitten. Eine sakramentale
Lossprechung von den Sünden gibt es im Bußgottesdienst
jedoch nicht. Beichte:
Wer die sakramentale Sündenvergebung wünscht, hat in
unserer Gemeinde die Möglichkeit zum Beichtgespräch.
Dazu kann jederzeit ein Termin mit dem Pfarrer vereinbart
werden. Im Advent und in der Fastenzeit wird jeweils nach
den Bußgottesdiensten Beichtgelegenheit geboten. Sündenvergebung
in der Eucharistie: Im Eröffnungsteil jeder
Eucharistiefeier wird um das Erbarmen des Herrn gebetet
und um Vergebung der Sünden. Die Eucharistie hat
vergebende Wirkung. Auch die
Sakramente der Taufe und der Krankensalbung sind mit
der Vergebung der Sünden verbunden. Seelsorgliches
Zu einem Gespräch über Ihr Leben, über Ihren Gespräch
Glauben, über Sorgen und Nöte aller Art, über
Freud und Leid stehen Ihnen Ihre Seelsorger gerne zur
Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Taufe
Die Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament.
Am Ende des Matthäusevangeliums ist der Auftrag Jesu
an seine Jünger überliefert: Geht zu allen
Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern;
tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des
Heiligen Geistes (Matthäus 28,19).
Wer getauft wird, für den gilt Gottes Wort: Du
bist mein geliebter Sohn, an dem ich Gefallen gefunden
habe. (Matthäus 3,17). Durch die Taufe wird ein
Mensch zum Kind Gottes und gehört fortan zu Christus.
Mit der Taufe wird ein Mensch auch in die Gemeinschaft
der Kirche aufgenommen.
Erwachsenentaufe: Die Taufe ist das Sakrament des
Glaubens. Ein Mensch, der sich taufen lässt, gibt
Antwort auf das Evangelium Jesu Christi. Die Taufe bringt
zum Ausdruck, dass dieser Mensch zum Glauben an Christus
gefunden hat. Das setzt voraus, dass der Taufe eine gute
Vorbereitung vorangeht.
Wer für sich selbst die Taufe wünscht, wende sich
an Pfr. Hensinger. Je nach Situation wird entschieden,
welche Vorbereitung auf die Taufe notwendig ist und zu
welchem Zeitpunkt die Taufe stattfinden kann.
Taufe eines Kindes: Wenn Kinder getauft werden
(häufig im Säuglings- oder Kleinkindalter), kann ein
eigener Glaube noch nicht vorausgesetzt werden. Die
Eltern und Paten übernehmen dann die Verpflichtung einer
Erziehung des Kindes im christlichen Glauben.
Voraussetzung ist, dass die Eltern selbst im Glauben
beheimatet sind. Das Kind soll in den Glauben an Christus
hineinwachsen, so dass es sich später die
vorweggenommene Entscheidung der Eltern zu eigen machen
kann.
Kinder werden i.d.R. sonntags um 10.30 Uhr innerhalb
der Eucharistiefeier der Gemeinde getauft oder im
Anschluss an den Hauptgottesdienst, ca. 11.30 Uhr. Bitte
fragen Sie im Pfarrbüro nach, an welchem Sonntag Ihr
Kind getauft werden kann.
Nach Absprache sind auch Taufen in Oggenhausen möglich. Wort
Gottes Feier
Wenn am Samstagabend oder am Sonntag nicht
Eucharistie gefeiert werden kann, weil kein Priester zur
Verfügung steht, versammelt sich die Gemeinde zur Wort
Gottes Feier. Diese Gottesdienste werden von
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geleitet, die
extra für diesen Dienst vom Bischof beauftragt sind. In
den Wort Gottes Feiern ist der Empfang der Kommunion
vorgesehen.
Es ist schön, dass auch ohne die Anwesenheit des
Pfarrers die Sonntagsgottesdienste gefeiert werden. |